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Förderung für Lastenräder - so erhältst du staatliche Unterstützung

Förderung für Lastenfahrräder: Ideal für die Verkehrswende

Seitdem immer mehr Städte mit Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen und Fahrverboten konfrontiert sind, hat auch die Politik die Möglichkeiten der Lastenräder erkannt. Entsprechend wachsen die Förderprogramme für die robusten Transportbikes. Mit ihrem für Fahrräder hohen Ladevolumen und dem platzsparenden Design sind sie gerade in Städten eine Alternative zum Auto und leisten so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Als Fördermaßnahme für die Verkehrswende bezuschusst der Bund und vereinzelt auch Bundesländer, Städte und Kommunen seit dem Frühjahr 2018 den Kauf von Lastenfahrrädern.

Egal, ob Lastenrad mit oder ohne Motor – bei Lucky Bike findest du beide Varianten:

Zu den E-Lastenfahrrädern

Zu den Lastenfahrrädern ohne Motor

Kann ich mir als Privatperson die Anschaffung eines Lastenrads fördern lassen?

Wenn du dir für den Privatgebrauch ein schickes Lastenrad anschaffen und dich dabei finanziell unterstützen lassen willst, gibt es sowohl eine schlechte als auch eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass Privatpersonen leider keine Zuschüsse vom Bund erhalten können. Das hierfür zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legt mit seiner E-Lastenrad-Richtlinie den Fokus auf die Förderung von gewerblich genutzten Lastenrädern. Der wöchentliche Großeinkauf oder die Kinder in die Kita bringen fallen somit nicht darunter.

Das heißt aber noch lange nicht, dass du nicht auch als Privatperson eine Unterstützung bekommen kannst, denn die gute Nachricht ist: Für dich sind die Förderprogramme der Städte, Kommunen sowie der Bundesländer relevant. Je nachdem in welchem Bundesland oder welcher Kommune du lebst, können stellenweise mehrere tausend Euro eingespart werden. Eine gute Übersicht darüber, wo welche Förderung auch für Privatpersonen angeboten wird, findet sich zum Beispiel auf der Seite vom E-Bike-Hersteller Babboe.

Beachte dabei immer folgende Dinge:

  1. Förderprogramme sind oftmals befristet oder enden, wenn die Budgets der Fördertöpfe erreicht worden sind. Daher solltest du einen Blick auf die Seite deiner Stadt bzw. Kommune oder deines Bundeslandes werfen, um den aktuellen Stand zu erfahren.
  2. Du ahnst es vielleicht schon: Nicht überall und zu jeder Zeit bieten Kommunen und Bundesländer Förderungen an. 
  3. Informiere dich im Vorfeld deiner Anschaffung eines Lastenrads zur Förderung. In der Regel muss ein Antrag auf Förderung vor dem Kauf eingereicht und bewilligt werden. Nachträglich können Lastenräder in der Regel nicht gefördert werden.
  4. Beachte auch, dass Lastenräder ohne E-Motor nicht immer gefördert werden.

Wie sieht eine Förderung für gewerblich genutzte Lastenfahrräder aus?

Bis zum 28.02.2021 lag der Fokus der Kleinserienförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf elektrischen Lastenfahrrädern bzw. Schwerlastfahrrädern (wie es in der Richtlinie heißt). Die Förderung der Lastenräder übernimmt seitdem die neu hervorgegangene E-Lastenfahrrad-Richtlinie. Insgesamt werden 25 Prozent der Ausgaben, aber maximal 2.500 Euro gefördert. 

Antragsberechtigt sind folgende Akteure:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich Freiberufler),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.

Privatpersonen sind bei diesem Programm leider ausgeschlossen.

Welche Lastenräder werden vom Bund gefördert?

Durch die Neugestaltung der E-Lastenfahrrad-Richtlinie hat sich der Anteil der Förderberechtigten deutlich erhöht. Seit dem 01. März 2021 sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger förderfähig, die

  • fabrikneu und serienmäßig sind
  • sowie eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) 
  • und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad 

Wie und wo stelle ich beim BAFA meinen Antrag auf Förderung meines Lastenfahrrads?

Der Förderantrag kann ausschließlich online auf der Webseite des BAFA über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Neben dem Formular muss außerdem ein Nachweis über die Erfüllung der Fördervoraussetzung in Form eines Produktdatenblattes (zum Beispiel vom Hersteller oder Händler) eingereicht werden, welches belegt, dass das Transportvolumen und die Nutzlast (mindestens 120 Kilogramm) des Lastenrads den Bedingungen entsprechen.

Ist der Antrag erfolgreich geprüft und bewilligt worden, stellt das Bundesamt einen positiven Bescheid über die Höhe der maximalen Zuwendung aus. Die Basis hierfür bilden die im Antrag gemachten Angaben sowie die erwarteten Ausgaben.

Im Anschluss muss noch ein Verwendungsnachweisformular inklusive einer Aufstellung aller getätigten Ausgaben eingereicht werden. Wurde dieses erfolgreich geprüft, erfolgt die Auszahlung der Fördersumme.

Beachte dabei aber immer ein paar Dinge:

  1. Ausgeschlossen sind Lastenfahrräder mit Sitzbank-Einbauten und Anschnallgurten, die hauptsächlich für den Personentransport gebaut sind, z.B. Rikschas.
  2. S-Pedelecs (bis zu 45km/h) werden nicht gefördert.
  3. Der Antrag muss, wie so oft, vor dem Kauf eingereicht und bewilligt werden.

Welche Möglichkeit zur gewerblichen Förderung von Lastenfahrrädern habe ich noch?

Auch wenn die Bundesförderung von gewerblich genutzten Lastenrädern viele bereits zufrieden stellen dürfte, solltest du dir auch die Förderungsmöglichkeiten deiner Kommune oder deines Bundeslandes anschauen. Es gibt Förderprogramme, die bessere Konditionen anbieten – beispielsweise bietet das Bundesland Baden-Württemberg mit einer 30-prozentigen Beteiligung an den Anschaffungskosten bessere Konditionen als das Förderprogramm des Bundes (25 Prozent).

Fazit: (Fast) alle können von Förderung für Lastenfahrräder profitieren

Ob Lastenrad mit oder ohne Motor, ob privat oder gewerblich – Förderungen für Lastenfahrräder gibt es viele. Wichtig ist dabei, dass der Bund nur gewerbliche Antragsstellerinnen und Antragssteller fördert. Bundesländer und Kommunen unterstützen neben gewerblichen Akteuren auch Privatradelnde dabei, eine klimafreundliche Mobilität zu realisieren.

Neben den unterschiedlichen Förderbeträgen sollten sich Antragsstellerinnen und Antragsteller, die nicht auf Bundesmittel zugreifen wollen, die aktuelle Situation vor Ort bzw. in der jeweiligen Region anschauen. Da Fördertöpfe befristet oder budgetiert sein können, ist eine Förderung nicht jederzeit möglich. Unterm Strich wird aktuell viel Geld in die Hand genommen, um die nachhaltige Mobilität zu fördern. Diese Förderung solltest du dir nicht entgehen lassen.

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