Mit Kindern auf dem Fahrrad unterwegs
Klar ist, Radfahren im Straßenverkehr ist anspruchsvoll – insbesondere für Kinder. Für uns als Eltern ist es das Wichtigste, dass das eigene Kind auf dem Fahrrad sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Was muss ich in diesem Zusammenhang beachten, welche gesetzlichen Regeln gelten für das Radfahren und wie muss das Fahrrad ausgestattet sein? Mit diesem Beitrag wollen wir klären, was es zu beachten gilt, wenn ich mit meinem Kind oder mein Kind allein am Straßenverkehr teilnimmt.
Kinder im Straßenverkehr: Das Gesetz
Der Gesetzgeber hält Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr noch nicht für voll verkehrstüchtig. Deshalb müssen sie mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren – selbst der Radweg ist tabu, außer er ist baulich von der Fahrbahn getrennt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung regelt in § 2, Absatz 5 folgendes:
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Ab dem zehnten Lebensjahr gelten laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Grundsätzlich sollten Eltern, wenn sie allein sind, versetzt ein paar Meter hinter dem Kind fahren. Sollten beide Elternteile das Kind begleiten, empfiehlt der ADFC, das Kind in die Mitte zu nehmen.
Ab wann darf mein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren?
Eine detaillierte gesetzliche Regelung hierzu liegt nicht vor. Laut ADFC dürfen Schulen keine Radfahrverbote aussprechen – verantwortlich sind die Eltern. Auf dem Schulweg sind Kinder (auch auf dem Fahrrad) durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Aus verkehrspädagogischer Sicht wird häufig abgeraten, Grundschulkinder allein mit dem Rad zur Schule zu schicken. Meist sprechen Verkehrspädagogen davon, dass Kinder erst nach der Radfahrausbildung allein zur Schule fahren sollten. Die Radfahrausbildung mit der abschließenden Radfahrprüfung hat einen festen Platz in der Grundschule. Meist findet sie in der dritten oder vierten Klasse statt. Laut Verkehrswacht nehmen über 95 Prozent aller Schüler an ihr teil.
„Den Wert der Radfahrausbildung sollte man allerdings nicht überschätzen“, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent. Die Übungen finden meist nicht im realen Straßenverkehr, sondern auf dem Schulhof statt. Wichtiger ist laut ADFC, dass Eltern einen sicheren Schulweg auswählen und das richtige Verhalten dort mit dem Kind trainieren.
Eine Helmpflicht besteht in Deutschland weder für Kinder noch für Erwachsene. Dennoch sollte aus Sicherheitsaspekten selbstverständlich ein Helm getragen werden – sowohl von den Kindern als auch von den Eltern
Kinder im Straßenverkehr: Das Fahrrad
Verständlicherweise hat der Gesetzgeber auch geregelt, welche Ausstattungsmerkmale ein verkehrssicheres Fahrrad aufweisen muss. Zu beachten ist hierbei, dass ein verkehrssicheres Kinderfahrrad die gleichen Ausstattungsmerkmale aufweisen muss wie ein Fahrrad für Erwachsene. In verschiedenen Paragrafen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist festgelegt, wie ein Fahrrad ausgestattet sein muss, um im öffentlichen Straßenverkehr bewegt zu werden.
- Eine Lampe und ein weißer Reflektor vorne
- Ein rotes Rücklicht und ein roter Reflektor hinten
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Eine Klingel
- Rutschfeste und festverschraubte Pedalen, jeweils mit zwei Reflektoren ausgestattet
- Seitliche Reflektoren (weiße durchgehende Reifenstreifen, weiße Speichenhülsen oder gelbe Speichenreflektoren)
Aus unserer Sicht spielt im Zusammenhang mit dem Kinderfahrrad aber noch ein weiterer Aspekt eine sehr wichtige Rolle. Das Kinderfahrrad sollte zur Größe und zum Alter des Kindes passen. Ist das Fahrrad zu groß oder zu schwer, leidet die Kontrolle und damit die Sicherheit des Kindes.
Kinder im Straßenverkehr: Die Übung
Radfahren ist für Kinder koordinativ anspruchsvoll. Radfahren im Straßenverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern ist ohne Frage noch anspruchsvoller. Üben, üben und noch einmal üben hilft Kindern, ihr Fahrrad zu beherrschen.
Gerade zu Beginn macht es Sinn, mit seinem Kind Orte zum Üben aufzusuchen, die das Kind an die Komplexität des Radfahrens im Straßenverkehr gewöhnen. Das kann beispielsweise ein Park sein, in dem keine Autos, aber Fußgänger und andere Radfahrer unterwegs sind. In einem solchen Umfeld wird das Kind nicht überfordert und lernt, die Komplexität zu bewältigen. Logischerweise fällt es Kindern anfangs schwer, Abstände und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Um das Kind an all diese Aspekte zu gewöhnen, ist es hilfreich, die Komplexität anfangs zu reduzieren.
Sicher macht es auch Sinn, Kinder frühzeitig mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen. Hier helfen gemeinsame Ausfahrten, um das Kind beim Radeln zu beobachten und auf Regeln und Gefahren hinzuweisen.
Sichtbarkeit ist das A und O im Straßenverkehr. Das ist zum einen das Fahrrad wie oben beschrieben. Zum anderen ist es aber auch das Kind selbst bzw. die Kleidung des Kindes. Empfehlenswert sind reflektierende Materialien oder Westen.
Kinder im Straßenverkehr: Die Anderen
Logischerweise haben auch die anderen Verkehrsteilnehmer Einfluss auf die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Es sollte mehr als selbstverständlich sein, sich immer, aber gerade gegenüber Kindern, rücksichtsvoll zu verhalten.