Mit Kindern im Straßenverkehr gesetzliche Regelungen beachten

Rad fahrende Kinder im Straßenverkehr – die gesetzlichen Regelungen

Radfahren im Straßenverkehr ist anspruchsvoll – insbesondere für Kinder. Eine Grundvoraussetzung für das Fahren im Straßenverkehr mit Kindern ist dabei unstrittig: Kinder sollten ihr Fahrrad sicher beherrschen.

Kinder im Straßenverkehr_Eltern mit Kind

Gerade Kleineren fällt es noch schwer, andere Verkehrsteilnehmer, Abstände und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Hinzu kommt, dass Kinder spontan handeln und häufig unaufmerksam und abgelenkt sind. Natürlich sollte das Fahrrad der Kinder verkehrs- und betriebssicher sein.

Für die begleitenden Eltern kann ein Fahrradausflug mit den Kindern in den großstädtischen Verkehr schnell ein Spießrutenlauf werden. Auf was ist aus rechtlicher Sicht zu achten?

Gehweg, Radweg, Straße – Wo dürfen Kinder mit dem Fahrrad fahren?

Der Gesetzgeber hält Kinder bis zum achten Geburtstag noch nicht für voll verkehrstüchtig. Deshalb müssen sie mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren – selbst der Radweg ist tabu. Und genau hier besteht ein regelmäßig diskutierter Widerspruch! Eltern haben gegenüber ihrem Nachwuchs eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. „Wenn mein Kind auf dem Gehweg fährt – ich selbst aber auf dem Radfahrstreifen auf der Straße, dann kann es passieren, dass ich das Kind aus den Augen verliere – beispielsweise durch parkende Autos. Das kann gefährlich werden. Hier empfehlen wir, der Aufsichtspflicht den Vorrang zu geben – und den Bereich gemeinsam mit dem Kind auf dem Gehweg zurückzulegen. Schlimmstenfalls riskiert man ein Bußgeld“, sagt Stephanie Krone, Pressesprecherin des ADFC.

Kinder zwischen acht und zehn Jahren haben die Wahl zwischen Radweg und Gehweg. Da den begleitenden Eltern ein Fahren auf dem Gehweg untersagt ist, müssen diese beim gemeinsamen Radeln auf dem Radweg oder der Straße fahren. Ab dem zehnten Lebensjahr gelten laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Grundsätzlich sollten Eltern, wenn sie allein sind, versetzt ein paar Meter hinter dem Kind fahren. Sollten beide Elternteile das Kind begleiten, empfiehlt der ADFC, das Kind in die Mitte zu nehmen.

Mit dem Fahrrad allein zur Schule

Ab wann darf ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren? Eine gesetzliche Regelung fehlt. Laut ADFC dürfen Schulen keine Radfahrverbote aussprechen – verantwortlich sind die Eltern. Auf dem Schulweg sind Kinder (auch auf dem Fahrrad) durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Aus verkehrspädagogischer Sicht wird häufig abgeraten, Grundschulkinder allein mit dem Rad zur Schule zu schicken. Meist sprechen Verkehrspädagogen davon, dass Kinder erst nach der Radfahrausbildung allein zur Schule fahren sollten. Die Radfahrausbildung mit der abschließenden Radfahrprüfung hat einen festen Platz in der Grundschule. Meist findet sie in der dritten oder vierten Klasse statt. Laut Verkehrswacht nehmen über 95 % aller Schüler an ihr teil.

„Den Wert der Radfahrausbildung sollte man allerdings nicht überschätzen“, sagt Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent. Die Übungen finden meist nicht im realen Straßenverkehr, sondern auf dem Schulhof statt. Wichtiger ist laut ADFC, dass Eltern einen sicheren Schulweg auswählen und das richtige Verhalten dort mit dem Kind trainieren.

Kinder im Straßenverkehr: Wer haftet beim Unfall?

Im Jahr 2002 wurde die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern im Verkehr auf zehn Jahre heraufgesetzt. Dies bedeutet, dass Kinder, die noch nicht zehn Jahre alt sind, bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug oder einer Bahn nicht haften. Selbst bei eigenem Verschulden im Falle eines Unfalls erhalten Kinder unter zehn Jahren vollen Schadenersatz.

Anders sieht die Haftung allerdings bei ordnungsgemäß parkenden oder stehenden Kraftfahrzeugen aus. Hier können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, oder – bei Verletzung der Aufsichtspflicht – die Eltern haftbar für Schäden gemacht werden.

Veröffentlicht am 17. April 2015

Redaktion Lucky Bike

Unsere Lucky Bike-Redaktion ist so vielfältig, wie unsere gesamte Unternehmensfamilie. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen berichten über ihre Lieblingsthemen, schreiben News, berichten von Veranstaltungen oder testen regelmäßig Fahrräder, die wir in unseren Filialen oder im Online Shop anbieten. In der Redaktion sind unsere Kolleginnen und Kollegen versammelt, die vereinzelt Testberichte, Newsbeiträge oder informative Texte rund um das Thema Fahrrad schreiben.

Die Testberichte unserer Redaktion spiegeln ihre Erfahrungen, Ergebnisse und Meinungen objektiv hier bei uns im Blog wider.