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Licht ins Dunkel

Bergrausch - Licht am Rad

Die gute Nachricht zuerst: Seit einem Gesetzes-Update vor zwei Jahren sind die Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung in Teilen lockerer geworden. Deswegen darf man aus seinem Bike aber noch lange keinen Weihnachtsbaum machen! Hier die wichtigsten Richtlinien, die Licht ins Dunkel bringen. Den vollständigen Paragraphen §67 StVZO zum Nachlesen gibt es hier:
Gesetze im Internet – StVZO

Lampen muss man nicht mehr ständig dabeihaben

Gut zu wissen: Es gibt keine Dynamopflicht mehr, es dürfen also auch Akkus und Batterien mit beliebiger Nennspannung benutzt werden. Lampen (nicht Reflektoren!) dürfen nun grundsätzlich abgenommen werden. Auch Ansteckleuchten muss man also tagsüber nicht unbedingt dabeihaben. Wer allerdings beabsichtigt, bei Dämmerung oder im Dunkeln zu fahren, sollte seine Leuchten parat haben. Radler, die besondere Teile in ihre Beleuchtung einbauen wollen, müssen auf die Zulassungsnummer des Kraftfahrtbundesamtes, die sogenannte K-Nummer, achten. Elemente mit dieser Prüfnummer erfüllen automatisch die technischen Anforderungen. Doch fangen wir vorne an.

Frontlicht: Kein Blinken, kein Blenden

Blinkende Scheinwerfer und Lampen, die den Gegenverkehr blenden könnten, sind verboten. Wer sich daran hält, darf auch mehrere Frontlichter anbringen, Lampen mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht sind ebenso erlaubt. Pflicht ist mindestens ein Frontrückstrahler (Reflektor) – der bei vielen Dynamoscheinwerfern übrigens schon integriert ist. Die vorgeschriebene Höhe für die Montage: 40-120 cm (Achtung bei Liegefahrrädern).

Licht am Rad Rennrad

Rücklicht: Auch Bremslichter sind erlaubt

Interessant für die beleuchtete Hinterseite: Rückleuchten dürfen nun eine Bremslicht- und Standlichtfunktion haben. Auch hier ein No-Go sind Blinken und das Blenden anderer Verkehrsteilnehmer. Das Rücklicht muss natürlich rot sein und durch einen (nicht dreieckigen) Rückstrahler ergänzt werden, falls dieser nicht schon am Rad vorhanden ist. Montagehöhe: 25-120 cm.

Speichenreflektoren: Hauptsache, gleichmäßig verteilt

Die Position der restlichen Reflektoren lässt einige Kreativität zu: Mindestens zwei gleichmäßig verteilte, gelbe Speichenrückstrahler pro Rad sind Pflicht. Alternative Nummer 1: Weiße umlaufende Streifen an den Reifen, Felgen oder in den Speichen. Alternative Nummer 2: Weiß reflektierende Speichen oder Speichenhülsen an jeder Speiche. Auch jedes Pedal muss nach vorne und hinten einen gelben Rückstrahler haben.

Licht am Rad

Wir wünschen eine erleuchtete Fahrt!

Veröffentlicht am 11. Oktober 2019

Redaktion Lucky Bike

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